Garantie- und Gewährleistungsinformationen

Gesetzliche Mängelrechte

Bleiben vollständig bestehen

Regelmäßige Verjährung

2 Jahre ab Ablieferung

Beweisvermutung

1 Jahr ab Gefahrübergang

Gesetzliche Gewährleistung

Diese Angaben betreffen die gesetzlichen Rechte bei mangelhafter Ware. Eine zusätzliche freiwillige Garantie wird durch diese Seite nicht erklärt. Gesetzliche Mängelrechte werden durch freiwillige Leistungen eines Herstellers oder eines anderen Dritten nicht eingeschränkt.

Wann eine Ware mangelhaft ist

Eine Ware ist vertragsgemäß, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit, Menge, Art, Funktionalität und das vereinbarte Zubehör aufweist und sich für die vertraglich vorausgesetzte sowie die gesetzlich erwartbare Verwendung eignet.

Maßgeblich sind insbesondere die vereinbarten Produkteigenschaften, der Lieferumfang und die Anforderungen des anwendbaren Kaufrechts.

Nacherfüllung

Bei einem Mangel kann die Verbraucherin oder der Verbraucher im gesetzlichen Rahmen zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung wählen. Die gewählte Art der Nacherfüllung kann verweigert werden, wenn sie unmöglich ist oder nur mit unverhältnismäßigen Kosten durchgeführt werden könnte und die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Die Nacherfüllung erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für die Verbraucherin oder den Verbraucher.

Kosten der Nacherfüllung

Die für eine berechtigte Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, werden von uns getragen. Bei einer notwendigen Rücksendung wird die Transportabwicklung nach vorheriger Kontaktaufnahme abgestimmt.

Die Rücksendeanschrift wird im Rahmen dieser Abstimmung mitgeteilt.

Weitere Rechte bei fehlgeschlagener Nacherfüllung

Schlägt die Nacherfüllung fehl, wird sie berechtigt verweigert oder liegen andere gesetzliche Voraussetzungen vor, können Verbraucherinnen und Verbraucher eine Minderung verlangen oder den Vertrag beenden. Schadensersatzansprüche bestehen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Verjährung von Mängelansprüchen

Bei Waren verjähren gesetzliche Mängelansprüche im Regelfall zwei Jahre ab Ablieferung. Gesetzliche Sonderregelungen, Hemmungen und Verlängerungen bleiben unberührt.

Zeigt sich bei einem Verbrauchsgüterkauf innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein Zustand, der von den gesetzlichen Anforderungen abweicht, gilt die gesetzliche Vermutung, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorlag, soweit diese Vermutung mit der Art der Ware oder des Mangels vereinbar ist.

Mangel melden

Ein Mangel kann per E-Mail oder telefonisch gemeldet werden. Für die Zuordnung sind Bestellnummer, Artikelbezeichnung, Beschreibung des Mangels und geeignete Fotos hilfreich. Ein Kauf- oder Bestellnachweis erleichtert die Zuordnung.

Bei großen oder schweren Waren wird die erforderliche Prüfung oder Transportabwicklung anhand des konkreten Produkts abgestimmt.

Rücksendung und Prüfung

Eine mangelhafte Ware soll erst nach Kontaktaufnahme zurückgesandt werden. Dadurch können Rücksendeweg und Rücksendeanschrift passend zum Gewicht und zu den Abmessungen festgelegt werden.

Die notwendigen Rücksendekosten eines berechtigten Mangelfalls werden von uns getragen. Die Prüfung dient der Feststellung des gemeldeten Zustands und der geeigneten gesetzlichen Abhilfe.

Reparierte oder ersetzte Ware

Bei einer Nachbesserung oder Ersatzlieferung werden notwendige Versandwege im Rahmen der gesetzlichen Nacherfüllung abgewickelt. Der jeweilige Bearbeitungsstand wird über die hinterlegten Kontaktdaten mitgeteilt.

Kontakt bei Mängeln

Anschrift
1010 Arthur Ct, Nr. 451, Salisbury, Maryland, 21804, Vereinigte Staaten
Servicezeiten
Montag bis Freitag, 09:00 bis 17:00 Uhr deutscher Ortszeit, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Deutschland